AGB für FixFresh
§ 1 Leistungsgegenstand
(1) FixFresh bietet mobile Innenraumaufbereitung von Fahrzeugen an. Der Leistungsgegenstand umfasst ausschließlich die Innenraumaufbereitung des Fahrzeugs, insbesondere:
Staub saugen und Innenreinigung
Polsterreinigung und Fleckenentfernung
Lederpflege/Reinigung
Kunststoffpflege und Cockpitpflege
Lederlenkradaufbereitung
Geruchsneutralisierung Klimaanlage/ Fahrzeuginnenraum
(2) Eine Außenwäsche, Lackaufbereitung, mechanische Reparatur oder sonstige Leistungen außerhalb der Innenraumaufbereitung sind nicht Teil der Leistung, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
§ 2 Zustandekommen des Vertrags
(1) Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung des Auftragsscheins durch den Kunden und FixFresh zustande.
(2) Vor Beginn der Dienstleistung wird ein Auftragsschein erstellt, der folgende Angaben enthält:
Vereinbarte Leistungen
Preis
Fahrzeuggröße
Kundendaten (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail)
(3) Der Kunde erhält ein Original des Auftragsscheins, FixFresh behält eine Kopie. Beide Exemplare werden vom Kunden und von FixFresh unterschrieben. Der unterschriebene Auftragsschein gilt als Auftragsbestätigung und Basis für die Abrechnung.
(4) Bereits vor der Dienstleistung erkennbare Vorschäden am Fahrzeug werden im Auftragsschein dokumentiert.
§ 3 Voraussetzungen vor Ort
(1) Der Kunde stellt vor Ort einen geeigneten Stellplatz zur Verfügung, der eine Durchführung der Innenraumaufbereitung ermöglicht.
(2) Der Kunde stellt einen Strom- und Wasseranschluss zur Verfügung, da FixFresh diese für die Durchführung der Dienstleistung benötigt.
(3) Kann die Leistung aufgrund fehlender Anschlüsse oder ungeeigneter Stellverhältnisse nicht erbracht werden, behält FixFresh sich vor, den Termin abzusagen, zu verschieben oder nur teilweise zu erbringen. Bereits angefallene Kosten können in diesem Fall in Rechnung gestellt werden.
§ 4 Fahrzeugzustand und Mitwirkung des Kunden
(1) Der Kunde stellt das Fahrzeug frei zugänglich und weitgehend ausgeräumt zur Verfügung. Es wird bevorzugt, dass der Kunde alle privaten Gegenstände (z. B. Geldbörsen, Dokumente, Elektronik, Kleidungsstücke, Kindersitze, persönliche Wertgegenstände) vor Beginn der Dienstleistung aus dem Fahrzeug entfernt.
(2) Wenn der Kunde private Gegenstände nicht entfernt hat, werden diese von FixFresh unsortiert in einen Behälter oder eine Tüte verpackt und dem Kunden übergeben. FixFresh übernimmt keine Haftung für die sortierte Aufbewahrung oder Vollständigkeit privater Gegenstände im Fahrzeug.
(3) Persönliche Gegenstände im Fahrzeug verbleiben auf eigene Verantwortung des Kunden. FixFresh haftet nicht für Verlust oder Beschädigung privater Gegenstände, die im Fahrzeug verbleiben.
§ 5 Preise und Zahlung
(1) Die im Auftragsschein genannten Preise sind Endpreise. Als Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG weist FixFresh keine Umsatzsteuer aus.
(2) Die Zahlung ist sofort nach Erbringung der Dienstleistung fällig. Die Zahlungsart wird im Auftragsschein vereinbart (Bar, Überweisung, etc.).
(3) Bei Nichtzahlung behält FixFresh sich vor, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, einschließlich Mahnverfahren, Inkasso und gerichtlicher Durchsetzung. Der Kunde trägt die Kosten eines gerichtlichen Mahnverfahrens, soweit gesetzlich zulässig.
(4) FixFresh stellt die Rechnung innerhalb von 24 Stunden nach Erbringung der Dienstleistung per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse zu. Die Rechnung gilt als zugestellt, sobald sie an diese E-Mail-Adresse versendet wurde.
§ 6 Preisänderung bei höherem Aufwand
(1) Die im Auftragsschein genannten Preise gelten für Fahrzeuge mit normaler Verschmutzung.
(2) Bei deutlich höherem Aufwand als vereinbart (z. B. extreme Verschmutzung, Tierhaare, Baustellenfahrzeuge, stark verschmutzte Polster oder Innenräume) behält FixFresh sich einen angemessenen Aufschlag vor.
(3) Dies wird dem Kunden vor Beginn der zusätzlichen Leistungen mitgeteilt und im Auftragsschein festgehalten. Der Kunde muss der Preisänderung ausdrücklich zustimmen.
§ 7 Haftung und Versicherung
(1) FixFresh haftet für Schäden, die bei der Erbringung der Dienstleistung am Fahrzeug des Kunden verursacht werden, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Der Schaden wird gemeinsam mit dem Kunden festgestellt und dokumentiert. Im Schadensfall wird die gewerbliche Haftpflichtversicherung von FixFresh eingeschaltet.
(3) FixFresh erkennt die Haftung für den entstandenen Schaden an, vorbehaltlich einer Prüfung durch die Versicherung und der gesetzlichen Haftungsregeln.
(4) FixFresh haftet nicht für:
Verlust oder Beschädigung privater Gegenstände, die im Fahrzeug verbleiben
Vorschäden, die vor der Dienstleistung bestanden und im Auftragsschein dokumentiert wurden
Schäden, die auf unsachgemäße Behandlung durch den Kunden nach der Dienstleistung zurückzuführen sind
§ 8 Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten werden gemäß der Datenschutzerklärung von FixFresh verarbeitet.
(2) Die Datenschutzerklärung ist auf der Website von FixFresh einsehbar und wird dem Kunden auf Wunsch ausgehändigt.
§ 9 Widerrufsrecht
(1) Bei Verträgen, die mit Verbrauchern außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen werden, besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen.
(2) Bei vor Ort geschlossenen Verträgen besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht, sofern die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat, dass FixFresh vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt.
(3) Eine separate Widerrufsbelehrung wird dem Kunden mit dem Auftragsschein ausgehändigt.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Für Streitigkeiten mit Verbrauchern gilt der Gerichtsstand, an dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat. Für Streitigkeiten mit Unternehmern ist Gerichtsstand der Unternehmenssitz von FixFresh in Löhne.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (salvatorische Klausel).
(4) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
